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FÜR SCHULDNER

Was ist ein Inkassobüro?

Ein Inkassobüro hilft Unternehmen dabei, ihre offenen Forderungen einzubringen. Es wird im Auftrag des Kunden tätig und übernimmt die Aufgabe, unbezahlte Rechnungen in dessen Namen einzuziehen. Dabei kommen je nach Situation verschiedene Maßnahmen zum Einsatz – sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.

Ich habe ein Schreiben von FAIRCASS Inkasso erhalten und dazu eine Frage – was soll ich tun?

Setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung. Sollte Ihr Anliegen nicht sofort geklärt werden können, nehmen wir umgehend Kontakt mit unserem Kunden auf, um Ihnen anschließend eine kompetente Rückmeldung zu geben.

 

Nutzen Sie dazu einfach die Kontaktdaten aus unserem Schreiben oder auf dieser Homepage.

Wie kann ich eine Zahlung abwickeln?

Bitte geben Sie bei der Überweisung unbedingt das im Schreiben von FAIRCASS Inkasso angeführte Aktenzeichen im Verwendungszweck an. Dies hilft uns, Ihre Zahlung korrekt und schnell zuzuordnen. Unsere Bankverbindung finden Sie in all unseren Schreiben.

 

Falls es Ihnen nicht möglich ist, die gesamte Forderung sofort zu begleichen, kontaktieren Sie uns gerne – wir finden gemeinsam eine Lösung, beispielsweise in Form einer Ratenvereinbarung.

Auf welches Konto soll ich die Überweisung tätigen?

Um eine schuldbefreiende Wirkung zu erzielen, überweisen Sie bitte den in unserem Schreiben angegebenen Betrag fristgerecht auf das dort angegebene Konto. Geben Sie unbedingt das Aktenzeichen als Verwendungszweck an, um eine reibungslose Zuordnung zu gewährleisten.

 

Eine rechtzeitige Zahlung hilft Ihnen, weitere Schritte, zusätzliche Kosten und mögliche Unannehmlichkeiten zu vermeiden. Unsere Bankverbindungen finden Sie auf allen unseren Schreiben.

Was kann ich tun, wenn ich den Gesamtbetrag nicht auf einmal zahlen kann oder kein Geld habe?

Bitte setzen Sie sich umgehend mit uns in Verbindung. Gemeinsam erarbeiten wir eine passende Lösung für Ihre Situation – in den meisten Fällen bildet eine Ratenvereinbarung die optimale Basis.

 

Nutzen Sie außerdem die Funktion „Schuldneranfrage“ im „Schuldnerbereich“, um Ihr Ratenansuchen schnell und unkompliziert zu aktivieren.

Kann ich eine Ratenzahlung vereinbaren?

In den meisten Fällen ist eine Ratenvereinbarung möglich. Kontaktieren Sie uns einfach direkt, um die Details zu besprechen.

 

Alternativ können Sie auch den „Schuldnerbereich – Schuldneranfrage“ nutzen, um Ihr Ratenansuchen schnell und unkompliziert zu aktivieren.

Was passiert, wenn ich nicht zahle?"

Sollte nach einem oder mehreren Mahnschritten keine Lösung erzielt werden, kann Ihr Fall an einen unserer erfahrenen Rechtsanwälte übergeben werden. Dieser wird dann die erforderlichen gerichtlichen Schritte, wie beispielsweise Exekutionen, einleiten.

 

Bitte beachten Sie, dass dies mit zusätzlichen Kosten und Unannehmlichkeiten für Sie verbunden ist. Eine frühzeitige Klärung ist daher in Ihrem Interesse.

Ich habe schon so viele Schulden, was soll ich tun?"

Zögern Sie nicht und setzen Sie sich schnellstmöglich mit uns in Verbindung. Gemeinsam finden wir die bestmögliche Lösung für Ihren offenen Fall.

Ich bin nicht der richtige Schuldner, was soll ich tun?"

Nehmen Sie hierzu mit uns so schnell wie möglich Kontakt auf.

Der Rechnungsbetrag war niedriger, warum ist dieser nun höher?"

Durch das Einschreiten eines Inkassounternehmens und gegebenenfalls eines Anwalts entsteht ein Verzugsschaden. Neben der ursprünglichen Forderung fallen dabei auch Bearbeitungs- und Mahnkosten sowie Zinsen und Gebühren für Ausforschungen oder Bonitätsauskünfte an.

 

Um weitere Kosten und Unannehmlichkeiten zu vermeiden, ist es in Ihrem Interesse, so schnell wie möglich mit uns nach einer Lösung zu suchen. Je früher Sie handeln, desto besser für Sie.

Warum muss ich Inkassokosten zahlen?

Da Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen sind, sah sich unser Kunde gezwungen zur Einbringung weitere Schritte einzuleiten. Unsere Kosten, wie auch ggf. weiter anfallende Anwalts- und Gerichtskosten werden als Verzugsschaden bezeichnet, welcher Ihrerseits verschuldet wurde und daher von Ihnen zu begleichen ist.

Sind Inkassokosten einklagbar?

Ja, Inkassokosten können – entgegen mancher anderslautender Informationen – eingeklagt werden. Daher ist es ratsam, neben der Hauptforderung auch die Inkassokosten zu begleichen.

 

Andernfalls können zusätzliche hohe Gebühren für die gerichtliche Einbringung dieser Kosten entstehen, die ebenfalls von Ihnen zu tragen wären. Schnelles Handeln hilft, unnötige Kosten zu vermeiden.

Die offene Forderung besteht nicht zurecht/Ich habe immer alles bezahlt oder retourniert.

Bitte setzen Sie sich schnellstmöglich mit uns in Verbindung. Senden Sie uns Ihren schriftlichen Einwand zusammen mit den relevanten Unterlagen und der Angabe unserer Aktenzahl. So können wir Ihren Fall umgehend mit unserem Kunden klären.

Ich habe die bestellte Ware fristgerecht zurückgesendet.

Setzen Sie sich bitte so schnell wie möglich mit uns in Verbindung. Schicken Sie uns Ihren schriftlichen Einwand, die dazugehörigen Unterlagen und unbedingt die Angabe unserer Aktenzahl. So können wir Ihren Fall zügig mit unserem Kunden klären.

Ich habe bereits gezahlt, aber wieder einen Brief erhalten."

Bitte setzen Sie sich schnellstmöglich mit uns in Verbindung. Senden Sie uns Ihren schriftlichen Einwand zusammen mit den relevanten Unterlagen und der Angabe unserer Aktenzahl, damit wir den Fall zeitnah mit unserem Kunden klären können.