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  • Warum Inkasso und nicht gleich Anwalt?
    Das Kerngeschäft des Inkassobüros beschäftigt sich mit der Forderungsbetreibung im vor-, und nachgerichtlichem Umfeld. Das Kerngeschäft eines Anwaltes bezieht sich jedoch auf die Klage oder den Prozess vor Gericht. Bei offenen Forderungen denkt man in erster Linie natürlich an das einzubringende Kapital. Daher sollte man mit einem Inkassobüro zusammen arbeiten. FAIRCASS Inkasso ist darauf spezialisiert, effiziente Schuldnergespräche zu führen, herauszuarbeiten, warum nicht gezahlt wird und mit dem Schuldner gemeinsam einen Zahlungsplan zu erarbeiten. Wenn es gelingt, einen Zahlungsplan abzuschließen, ist schon viel gewonnen. Somit wird der Anwalt erst eingeschaltet, wenn alle außergerichtlichen Möglichkeiten vom Inkassobüro ausgeschöpft wurden. Auch das Kostenrisiko, welches für Sie durch das Einschalten eines Anwaltes entsteht, sollten Sie nicht unterschätzen. Durch unsere Bonitätsprüfungen können Sie dieses Risiko schon im vorgerichtlichen Status einschätzen und entschärfen. Bei genaueren Fragen beraten wir Sie gerne unverbindlich.
  • Wie erteile ich einen Inkassoauftrag?
    Sie können das im Kundenbereich hinterlegte Inkassoauftrags-Formular hierfür verwenden. Jedoch können Sie uns auch jederzeit schriftlich oder telefonisch kontakieren. Wir werden Sie gerne beraten.
  • Warum ignorieren die Schuldner meine Mahnung und zahlen dann bei Ihnen eher ein?
    Wenn ein neutraler Dritter involviert ist, merken die Schuldner, dass die Situation jetzt ernst zu nehmen ist und die unbezahlten Rechnungen nicht in Vergessenheit geraten sollten.
  • Sind Mahnungen verpflichtend, bevor ich die Rechnungen an FAIRCASS Inkasso übergebe?"
    Es gibt in Österreich keine gesetzlichen Bestimmungen für das Mahnwesen. Das heißt, Sie können nach Ablauf des Fälligkeitsdatums entsprechende Maßnahmen für die Einbringung Ihrer Forderung einleiten. Das Mahnwesen ist jedoch bei vielen Unternehmen ein Teil der Unternehmenskultur und wird daher auch in unterschiedlicher Weise durchgeführt. Sie sollten jedoch darauf achten, nicht zu viele Mahnschritte durchzuführen. Eine rasche Übergabe an uns kann die Erfolgschancen für eine Einbringung Ihrer Außenstände steigern.
  • Wie viel kostet mich die Bearbeitung des Inkassofalles?
    Vorgerichtliche Betreibungen erfolgen für Sie komplett kostenneutral! Bei gerichtlichen Betreibungen verrechnen wir im Falle der Uneinbringlichkeit die angefallenen externen Barauslagen.
  • Die Forderung wurde vom Schuldner direkt an mich überwiesen – was soll ich tun?
    Informieren Sie uns bitte umgehend über eine Direktzahlung Ihres Kunden an Sie, damit wir die Bearbeitung den neuen Gegebenheiten anpassen können.
  • Wann bekomme ich mein Geld, wenn der Schuldner bezahlt hat?"
    Die eingehenden Gelder werden umgehend verbucht, wöchentlich abgerechnet und an Sie überwiesen.
  • Kann ich auch eine Zahlungsvereinbarung mit dem Schuldner treffen?
    Nach Auftragserteilung sollten Sie mit dem Schuldner keine Vereinbarungen mehr treffen. Verweisen Sie ihn bitte darauf, dass sämtliche Vereinbarungen und Korrespondenzen nun über uns abzuwickeln sind.
  • Kann ich einen Inkassoauftrag stornieren oder zurückziehen?
    Ja, innerhalb von 10 Tagen nach Auftragserteilung können Sie schriftlich Ihren Inkassoauftrag kostenlos stornieren bzw. zurückziehen. Nach Ablauf dieser Frist, können Ihnen die aufgelaufenen Inkassokosten in Rechnung gestellt werden.
  • Wie werde ich über den Stand der Bearbeitung meiner Inkassoaufträge informiert?
    Gerne geben Ihnen unsere SachbearbeiterInnen jederzeit telefonisch Auskunft zu Ihren Inkassofällen oder Sie nutzen unkompliziert das Inkasso Online Portal für tagesaktuelle Informationen zu Ihren Inkassofällen. Auf Wunsch stellen wir selbstverständlich auch periodische Sachstandsberichte zur Verfügung.
  • Wie wird der Schuldner von Ihnen behandelt? Mir ist es wichtig, meine Kunden nicht zu verlieren."
    Wir vertrauen ausschließlich auf kompetent ausgebildete und erfahrene MitarbeiterInnen und deren Lösungsversuche durch professionelle Kommunikation. Es wird bestmöglich auf die individuelle Situation des Schuldners eingegangen und auf die unterschiedlichen Bedürfnisse Rücksicht genommen. Uns ist natürlich ebenfalls wichtig, Ihre bestehenden Kundenbeziehungen, trotz herausfordernder Situation, bestmöglich aufrecht zu erhalten.
  • Wann ist eine Forderung uneinbringlich?
    Sollte der Schuldner trotz unseres Einschreitens, umfangreichen Erhebungen und genauer Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse derzeit nicht in der Lage sein, die offene Forderung oder zumindest einen Teil davon zu begleichen, melden wir Ihnen die Forderung als uneinbringlich und empfehlen Ihnen diese auszubuchen. Auf Wunsch übernehmen wir diese Inkassofälle in die Langzeitüberwachung (Evidenzhaltung) im Rahmen unseres Dubioseninkassos. Bei Verbesserung der finanziellen Verhältnisse des Schuldners setzen wir unsere Bearbeitung umgehend fort.
  • Was ist ein Fälligkeitsdatum?
    Das Fälligkeitsdatum ist der Zeitpunkt, zu dem eine Forderung (Rechnung) spätestens bezahlt sein sollte. Die Fälligkeit wird bei Vertragsabschluss zwischen den Geschäftspartnern vereinbart und ist üblicherweise Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ab Eintritt der Fälligkeit werden, falls die Forderung nicht bezahlt wurde, Verzugszinsen berechnet und Betreibungsmaßnahmen (wie Inkassoinstitut oder Rechtsanwalt) eingeleitet.
  • Was bedeutet in Evidenz halten?
    In Evidenz halten bedeutet, eine aktive Betreibung bis zu einem bestimmten Zeitpunkt ruhen zu lassen und zu überwachen, um bei Änderung der finanziellen Situation des Schuldners wieder neue Interventionsschritte durchzuführen.
  • Was sind Pauschalgebühren?
    Pauschalgebühren sind die bei Gericht anfallenden Gebühren für die Mahnklage und/oder das Exekutionsverfahren (enthalten jedoch keine Anwalts- oder Inkassokosten). Die Höhe der Pauschalgebühren richtet sich nach der Höhe der einzuklagenden Forderung und wird gesetzlich vorgeschrieben.
  • Habe ich noch Einfluss auf die Bearbeitung nach Auftragserteilung?
    Sie als Kunde haben immer die Möglichkeit, Einfluss auf die Betreibung Ihrer Fälle zu nehmen. Wir erarbeiten mit Ihnen die optimale Lösung zur Bearbeitung Ihrer Inkassofälle. Sollten Sie in bestimmten Situationen oder bei bestimmten Schuldnern ein spezielles Vorgehen wünschen, werden wir natürlich versuchen Ihre Anforderungen umzusetzen.
  • Wie bearbeiten Sie meine Inkassofälle?
    Ihr Inkassofall wird sofort in unserem System erfasst und bearbeitet. Mit dem ersten Interventionsschritt informieren wir den Schuldner über die Übergabe der ausstehenden Forderung zum Inkasso und setzen eine kurze Zahlungsfrist zur Begleichung der Schuld. Reagiert der Schuldner auf unsere schriftlichen Interventionen nicht, wird von unseren Inkassoexperten jedenfalls eine telefonische Intervention durchgeführt. Sollte der Fall eintreten, dass wir vorgerichtlich den Akt nicht erfolgreich abschließen können, haben Sie die Möglichkeit über unsere ausgewählten Vertragsanwälte die gerichtliche Betreibung zu veranlassen.
  • Wie sind die Erfolgsaussichten von FAIRCASS Inkasso?
    Je früher die ausstehende Forderung zum Inkasso geht, desto größer sind die Erfolgsaussichten.
  • Ich habe eine Rechtsschutzversicherung. Muss das Inkassobüro dies wissen?
    Sollte es zu einer gerichtlichen Betreibung Ihrer Forderung kommen und Sie über eine Rechtschutzversicherung verfügen, wird der einschreitende Anwalt vor Einbringung der Klage um Deckung bei Ihrer Rechtschutzversicherung ansuchen. Die beauftragte Anwaltskanzlei rechnet die Kosten im Falle der Uneinbringlichkeit direkt mit Ihrer Rechtschutzversicherung ab, sofern diese vorher entsprechend die Deckung der Rechtssache übernimmt. Wir werden uns zum gegebenen Zeitpunkt nach Ihrer Rechtschutzversicherung und Polizzennummer erkundigen.
  • Muss ich bei FAIRCASS Inkasso Mitglied werden?
    Nein, bei uns gibt es keine Mitgliedschaft bzw. Jahresbeiträge.
  • Lohnt sich der Aufwand auch bei kleineren Forderungen?
    Ja, natürlich. Auch kleine Forderungsbeträge und wenige Inkassofälle pro Jahr bearbeiten wir gerne für Sie.
  • Konnten wir Ihre Frage noch nicht beantworten?
    Bitte kontaktieren Sie uns hierzu telefonisch oder per email.
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